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Dänemark Staatsbürgerschaft: Ihre FAQ zur Einbürgerung
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Dänemark Staatsbürgerschaft: Ihre FAQ zur Einbürgerung

IMMIKRATOS Team
22.4.2026
11 Min. Lesezeit

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IMMIKRATOS Team
Aktualisiert am April 22, 2026 · 11 Min. Lesezeit

Die dänische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist ein bedeutender Schritt, der Ihnen nicht nur umfassende Rechte als Bürger Dänemarks verleiht, sondern auch eine tiefere Verbindung zu diesem skandinavischen Land ermöglicht. Der Prozess kann jedoch komplex erscheinen, mit spezifischen Anforderungen an Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und das Bestehen des obligatorischen Indfødsretsprøven. Diese Prüfung, die 40 Fragen umfasst und eine Erfolgsquote von 80% erfordert, ist ein zentraler Bestandteil des Einbürgerungswegs. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Weg zu erleichtern, indem wir die häufigsten Fragen klar und prägnant beantworten. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der dänischen Staatsbürgerschaft und bereiten Sie sich optimal auf Ihre Zukunft in Dänemark vor.

Wichtige Fakten zur dänischen Staatsbürgerschaft

  • Der Indfødsretsprøven ist eine zentrale Hürde mit 40 Fragen und 80% Erfolgsquote.
  • Generell sind 9 Jahre legalen Aufenthalts in Dänemark für die Einbürgerung nötig.
  • Dänemark erlaubt unter bestimmten Umständen die doppelte Staatsbürgerschaft seit 2015.
  • Gute Dänischkenntnisse auf dem Niveau der 'Prøve i Dansk 3' sind oft eine Voraussetzung.
  • Kinder unter 18 Jahren können unter Umständen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.

Q.Wer kann die dänische Staatsbürgerschaft beantragen?

Die dänische Staatsbürgerschaft kann von Personen beantragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, über einen unbefristeten Aufenthaltsstatus verfügen und ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark haben. Weiterhin müssen spezifische Anforderungen bezüglich der Aufenthaltsdauer, der Sprachkenntnisse und der Integration erfüllt sein. Ein wichtiges Kriterium ist auch ein 'sauberes' Vorstrafenregister. Das Einwanderungsamt, Udlændinge- og Integrationsministeriet, prüft jeden Antrag individuell. Für eine erfolgreiche Einbürgerung ist es essenziell, alle Voraussetzungen sorgfältig zu überprüfen und die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

Q.Wie viele Jahre muss ich in Dänemark gelebt haben, um Bürger zu werden?

In der Regel müssen Sie mindestens neun Jahre legalen und ununterbrochenen Wohnsitz in Dänemark nachweisen können, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die diese Frist verkürzen können. Für Ehepartner von dänischen Staatsbürgern oder Personen mit bestimmten Bildungsabschlüssen kann die Frist beispielsweise auf sechs oder sieben Jahre reduziert werden. Auch für Flüchtlinge und staatenlose Personen gelten oft verkürzte Fristen. Die genaue Dauer hängt von Ihrer individuellen Situation ab und wird vom Ministerium für Einwanderung und Integration geprüft.

Q.Welche Kosten sind mit dem Einbürgerungsantrag in Dänemark verbunden?

Die Gebühren für den Einbürgerungsantrag belaufen sich auf etwa 3.800 DKK (Stand 2024), was sich ändern kann. Hinzu kommen die Kosten für den Indfødsretsprøven (Staatsbürgerschaftstest), der etwa 800 DKK kostet. Falls Sie noch keinen Sprachnachweis besitzen, müssen Sie auch die Gebühren für den offiziellen Dänischtest (z.B. Prøve i Dansk 3) einkalkulieren, welche ebenfalls mehrere hundert DKK betragen können. Eventuell anfallende Kosten für die Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten, wie Geburtsurkunden oder Führungszeugnissen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Q.Wie lange dauert der gesamte Prozess zur dänischen Staatsbürgerschaft?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft kann variieren, liegt aber typischerweise zwischen 12 und 18 Monaten, manchmal auch länger. Dies hängt von der Komplexität des Falles und der aktuellen Auslastung der Behörden ab. Es ist wichtig zu beachten, dass dies die Zeit nach Einreichung des vollständigen Antrags ist. Vorher müssen Sie bereits die notwendigen Sprach- und Staatsbürgerschaftstests abgelegt und alle erforderlichen Dokumente gesammelt haben. Geduld ist hier ein wichtiger Faktor, da die Behörden jeden Fall gründlich prüfen.

Q.Wie ist der dänische Staatsbürgerschaftstest aufgebaut und wo kann ich ihn machen?

Der offizielle Staatsbürgerschaftstest, der 'Indfødsretsprøven', besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen zu dänischer Geschichte, Kultur, Gesellschaft und Politik. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 32 Fragen (80%) richtig beantworten. Die Prüfung findet zweimal jährlich statt, normalerweise im Juni und Dezember, an verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen im ganzen Land. Eine Anmeldung ist über die jeweilige Bildungseinrichtung erforderlich. Eine gute Vorbereitung, beispielsweise mit unserem IMMIKRATOS-Angebot, ist entscheidend für den Erfolg.

Q.Erlaubt Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja, Dänemark erlaubt seit dem 1. September 2015 die doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit in der Regel nicht aufgeben müssen, wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft erwerben. Dies ist eine erhebliche Erleichterung für viele Einbürgerungsbewerber. Es ist jedoch wichtig zu überprüfen, ob Ihr Herkunftsland ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Einige Länder haben strengere Regeln und könnten Ihnen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit entziehen, sobald Sie eine andere annehmen.

Q.Welches Dänisch-Niveau brauche ich für die Einbürgerung und gibt es Ausnahmen?

Für die dänische Staatsbürgerschaft ist in der Regel der Nachweis von Dänischkenntnissen auf dem Niveau der 'Prøve i Dansk 3' (entspricht B2 des GER) erforderlich. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Personen, die eine dänische Hauptschule oder ein Gymnasium abgeschlossen haben, können von der Sprachprüfung befreit sein. Auch für Ältere oder Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können Erleichterungen gelten. Es ist ratsam, sich genau über die aktuellen Bestimmungen und möglichen Ausnahmen beim Udlændinge- og Integrationsministeriet zu informieren.

Q.Gibt es spezielle Regeln für die Einbürgerung durch Heirat in Dänemark?

Ja, eine Heirat mit einem dänischen Staatsbürger kann den Einbürgerungsprozess insofern erleichtern, als die erforderliche Aufenthaltsdauer in Dänemark verkürzt wird. Statt der üblichen neun Jahre kann die Frist auf sechs oder sieben Jahre reduziert werden, abhängig von der Dauer der Ehe und dem gemeinsamen Wohnsitz in Dänemark. Die anderen Voraussetzungen, wie Sprachkenntnisse, Integration und der Staatsbürgerschaftstest (Indfødsretsprøven), bleiben jedoch bestehen. Die Heirat allein garantiert keine Staatsbürgerschaft, beschleunigt aber unter Umständen den Weg dorthin.

Q.Erhalten meine Kinder automatisch die dänische Staatsbürgerschaft, wenn ich sie bekomme?

Kinder unter 18 Jahren, die mit Ihnen leben und unter Ihrer elterlichen Sorge stehen, können in der Regel ebenfalls die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie eingebürgert werden. Dies geschieht jedoch nicht immer automatisch und muss im Antragsprozess explizit für die Kinder mitbeantragt werden. Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel die ununterbrochene Wohnsitzdauer der Kinder in Dänemark. In vielen Fällen werden sie dann gemeinsam mit dem Hauptantragsteller in das Gesetz zur Einbürgerung aufgenommen.

Q.Warum könnte mein Antrag abgelehnt werden und was kann ich dann tun?

Ein Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, darunter unzureichende Aufenthaltsdauer, fehlende Sprachkenntnisse, Nichtbestehen des Indfødsretsprøven oder strafrechtliche Vergehen. Auch fehlende oder unvollständige Dokumente sind ein häufiger Grund. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. Sie haben dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen oder, falls möglich, die fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen und einen neuen Antrag zu stellen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie eine Ablehnung erhalten.

Q.Welche Rechte erhalte ich als dänischer Staatsbürger?

Als dänischer Staatsbürger erhalten Sie umfassende Rechte, einschließlich des Rechts auf einen dänischen Pass, der Ihnen visafreies Reisen in viele Länder, einschließlich der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs, ermöglicht. Sie erhalten das aktive und passive Wahlrecht bei nationalen Wahlen, das Recht, uneingeschränkt in Dänemark zu leben und zu arbeiten, sowie vollen Zugang zu den Sozialleistungen und dem Gesundheitssystem. Die dänische Staatsbürgerschaft bietet Ihnen zudem Schutz und Unterstützung durch dänische Botschaften weltweit.

Q.Muss ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn ich Däne werde?

Seit dem 1. September 2015 ist es in Dänemark nicht mehr erforderlich, Ihre vorherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn Sie die dänische Staatsbürgerschaft erwerben. Dänemark erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass Sie beide Staatsangehörigkeiten gleichzeitig besitzen können, solange Ihr Herkunftsland dies ebenfalls zulässt. Es ist wichtig, sich bei den Behörden Ihres Heimatlandes zu erkundigen, da einige Länder das automatische Erlöschen der Staatsangehörigkeit vorsehen, sobald eine neue angenommen wird.

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6 avis vérifiés
Yusuf D. 🇩🇪
Allemagne
“Einbürgerungstest validé 31/33 grâce au coach vocal en turc.”
Maria G. 🇺🇸
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Layla B. 🇫🇷
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